Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1967 - V A 976/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1590
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1967 - V A 976/65 (https://dejure.org/1967,1590)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.1967 - V A 976/65 (https://dejure.org/1967,1590)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 1967 - V A 976/65 (https://dejure.org/1967,1590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vornoten - Fachnote durch Fachlehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1772
  • DVBl 1968, 280
  • DVBl 1968, 994
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1965 - V A 105/65
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1967 - V A 976/65
    Aus den einschlägigen Einzelvorschriften, ihrem Sinngehalt und der Systematik der Versetzungsordnung hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 28.10.1965 V A 105/65 ) , in Recht der Jugend 1966, 128 mit weiteren Nachweisen) gefolgert, daß der Stimme des Fachlehrers bei Festlegung der Zeugnisnoten zwar stets besondere Bedeutung zukommt, wenn dieser die Grundlagen seiner Bewertung der Klassenkonferenz darlegt, daß die Konferenz aber in Zweifelsfällen befugt und verpflichtet ist, die Berechtigung einer Note an Hand der schriftlichen Arbeiten zu erörtern und ggf. die Note abzuändern, insbesondere wenn und soweit hiervon die Versetzung des Schülers abhängt.
  • OLG Bamberg, 08.06.2015 - 2 OLG 8 Ss 15/15

    Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter

    (2) Das Landgericht hat aber verkannt, dass auch der Einzelnote in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Deutsch als rechtlich unselbständigem Bewertungselement der Deutschnote und damit zugleich als Bestandteil des Verwaltungsakts "(Nicht-)Versetzung bzw. (Nicht-)Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife" Beständigkeit in dem Sinne zukommt, dass auch diese Teilnote nach ihrer Bekanntgabe an den Prüfling nicht mehr zur ausschließlichen und uneingeschränkten (fachlichen) Disposition der Fachprüfer bzw. der Prüfungsbehörde steht (vgl. dazu Niehues/Fischer- Jeremias S. 285 Rn. 722 f. mit Hinweis auf OVG Münster NJW 1967, 1772).

    Wegen des Zusammenhangs zwischen der Erteilung der Einzelnoten (Verwaltungshandlungen ohne unmittelbare Rechtsfolgen) und der auf ihnen beruhenden Entscheidung (Verwaltungshandlung mit unmittelbarer Rechtsfolge) werden bereits die Einzelnoten als Elemente der Verwaltungsentscheidung von den Rechtsgrundsätzen - wie etwa Rechtssicherheit, Rechtsklarheit, Wahrung der Staatsautorität und Vertrauensschutz - mit erfasst, die für diese Entscheidung Geltung beanspruchen (vgl. treffend Stephany NJW 1967, 1772 f.).

  • VG Schleswig, 20.01.1969 - 9 A 124/68
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht bei einer besonderen Gestaltung des Falles den Bewertungsvorgang selbst vornehmen, wenn jede andere als eine dem Prüfling günstige Entscheidung die Grenzen des pädagogischen Beurteilungsspielraumes überschreiten würde (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.1968 V OVG B 11/68 ; OVG Münster, Urt. v. 17.04.1967, NJW 1967, 1772 ; BVerwG DVBl. 1966, 35 [36] .

    Der Hauptantrag der Klägerin, die Beklagte für verpflichtet zu erklären, ihrer Tochter S. das Zeugnis der Reife zu erteilen, ist zwar zulässig (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.1968, a.a.O. ; OVG Münster NJW 1967, 1772 .

  • BVerwG, 02.05.1995 - 6 B 26.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Notenvergabe im

    Auch die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (NJW 1967, 1772) gibt keine Veranlassung, die Revision zuzulassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht